| Allgemeine Informationen |
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Bootsliegeplätze bei den Stegen und an den Bojen
Die wasserbaulichen Einrichtungen unterliegen Belastungsgrenzen insbesondere wegen Beanspruchung durch Gewitterstürme aus Richtung Norden. Es können daher in der Steganlage beim Club nur Boote mit maximal 9m Länge und 2t Verdrängung vertäut werden. Im Werftgelände stehen Bojenplätze zur Verfügung die auf eine höhere Belastung und für größere Längen ausgerichtet werden können. Der erlaubte Schwoiradius beträgt in der Regel 12m. Die Krananlage hat eine Maximalbelastung von 3,2 t. Die Bojensicherheit befindet sich in der Eigenverantwortung des berechtigten Benutzers. Die Steganlage liegt hingegen im Verantwortungsbereich des Clubs. Alle Wasserliegeplätze werden jeweils nur für ein Jahr vergeben. Näheres regeln die Liegeplatzvereinbarungen.
Clubboote im Union Yacht Club Wörthersee
Neben dem Piraten Blasius besitzt der UYCWö auch eine Dyas und drei Optimisten. Die Boote können und sollen von den aktiven und jugendlichen Clubmitgliedern genutzt werden, wenn diese einen entsprechenden Segelführerschein besitzen. Die Verwaltung obliegt dem Oberbootsmann. Die jeweiligen Logbücher sind zu führen, insbesondere über Zustand und Schäden bei Übernahme und Rückgabe.
Kennzeichnung von Booten und Yachten
Gemäß Schiff-Fahrtsgesetz müssen alle Schiffseigner ihre Boote und Yachten wie folgt kennzeichnen:
Kennzeichnung der Bojen vor dem Club- und Werftgelände
Der Uinion Yacht Club Wörthersee hat vor dem Club- und Werftgelände Bojenfelder für seine Clubmitglieder angelegt. Der Union Yacht Club Wörthersee hat für diese Flächen einen Pachtvertrag mit der Österreichischen Bundesforste AG abgeschlossen. In den Vertragsbedingungen ist unter Anderem auch die entsprechende Kennzeichnung der Bojen geregelt. Kennzeichnung der Bojen lt. Vertrag: Die Bojen sind in deutlich lesbarer (Mindesthöhe 5 cm) und dauerhaft angebrachter Schrift mit der Nummer 3780-1 bis 3780-13 zu kennzeichnen.
A-Schein, Ausbildung und Prüfung
Eine Prüfung für den Segelführerschein A wird nach Bedarf und Absprache organisiert. Interessenten sollen sich bitte beim Jugendwart Dr. Armin Koren melden.
Kraneinweisungen
An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die Bedienung der Krananlage nur mit ausdrücklicher Zustimmung des UYCWö (Benützungsbestimmungen) erfolgen darf. Daher werden immer wieder Kraneinweisungen angeboten. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit dem Kranverantwortlichen auf (siehe Club-Vortsnad).
Statuten des UYCWö
Die Statuten des UYCWö wurden in der außerordentlichen Generalversammlung am 14. 01.2006 in Graz beschlossen. Die "Statuten des UYCWö." können über den Bereich Mitgliederinformationen unsere Homepage in Form eines pdf - Dokumentes angesehen und heruntergeladen werden. |

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